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Zwei unterschiedliche Inkunabel-Ausgaben von Wilhelm Durands Speculum iudiciale aus 1499 bzw. 1501

Albert Hübls Inkunabelkatalog des Schottenstifts aus 1904 gibt unter der Nr. 176 einleitend folgende Angaben: 176. Duranti, Guilielmus: Speculum iudiciale cum additionibus Joannis Andreae et Baldi. Partes II, III, IV. Venedig, Baptista de Tortis, 17. Febr. 1493. Gr.-2°. 327 [90 Zll.] × 217 mm. [Pars III in 2 Exempl.].1

Es folgt eine genaue Beschreibung der drei vorhandenen Teile der Inkunabel sowie der Exemplarspezifika, wobei Hübl sich bei der Identifizierung etwas schwertut und lediglich vermerkt, dass es sich nicht um H *6515 handle. Inzwischen ist dieser Druck im Gesamtkatalog der Wiegendrucke als die 1499 von Bernardino Landriani herausgegebene und in Venedig bei Battista Torti gedruckte Ausgabe von Wilhelm Durands kanonistischem Werk identifiziert worden (GW 9161), die HC 6516 entspricht. Hübl war wohl irritiert von der Wiederverwendung des mit 1493 datierten Registerblatts der etwas älteren Ausgabe des gleichen Druckers (GW 9159), denn gleich folgend mit der Nr. 177 identifiziert er das einem der beiden Bücher beigebundene Inventarium speculi iudiciales des Berengar Frédol – bei ihm bezeichnet als „Duranti, Guilielmus: Repertorium ad speculum iudiciale“ – korrekt als HC 6516, also GW 9161.2

Was aus der Beschreibung Hübls nur schwer herauszulesen ist, ist der jeweilige Kontext der beiden angeführten Exemplare. Diese befanden sich einst an unterschiedlichen Stellen in der Bibliothek: Das eine Buch mit den Teilen 2 und 3 hatte die Signatur 31.a.7, das andere Buch mit den Teilen 3 und 4 sowie dem dazugehörigen Inventarium hatte die Signatur 59.b.9. Auf letzteren Band bezieht sich der bei Hübl zu lesende Vermerk des früheren Besitzers Liber Hainricj Rigl. Beide Bücher erhielten bei der Neuaufstellung der Inkunabeln gemeinsam mit den Handschriften in den 1910er-Jahren die Signatur Ink. 282, einmal mit dem Zusatz „(Hübl 176)“, einmal mit „(Hübl 176, 177)“. Die entsprechende Angabe im Gesamtkatalog der Wiegendrucke lautet verwirrenderweise „2 Ex., 1. Ex. Bl. 342-360, 2. Ex. Bl. 1-134 fehlen“, obwohl sie doch eigentlich „2 Ex., 1. Ex. Bl. 136-360, 2. Ex. Bl. 1-340 fehlen“ lauten müsste.3

Betrachtet man die beiden Bücher jedoch genauer, so stellt man fest, dass es sich keineswegs zweimal um die gleiche Manifestation handeln kann! Am deutlichsten wird dies bei der Schriftgröße der Blattzählung, welche beim ersten Buch deutlich größer ist als beim jedenfalls als GW 9161 anzusehenden zweiten Buch.

Es lag die Vermutung nahe, dass es sich beim ersten Buch mit den Teilen 2 und 3 und der ehemaligen Signatur 31.a.7 vielmehr um die Manifestation GW 9162 handle, von der der Gesamtkatalog der Wiegendrucke lediglich die Teile 1 und 2 kennt und eine Datierung in das Jahr 1499 vornimmt. Im Incunabula Short Title Catalogue (ISTC id00453300) wird dieser Druck jedoch, Douglas Osler folgend, eher um 1501 datiert und in Zusammenhang mit dem dezidiert aus 1501 vorhandenen Druck der Teile 3 und 4 sowie des Inventarium gesehen. Dieser Annahme folgten etwa auch die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) mit ihrem die Teile 1 und 2 umfassenden Exemplar (Ink 14.A.8) und die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (ULBT) in Innsbruck mit ihrem lediglich den Teil 1 umfassenden Exemplar (105 B 3).

Da in der Österreichischen Nationalbibliothek an anderer Stelle auch ein weiterer Druck des Werkes katalogisiert war (79.Dd.33), der vermeintlich die Teile 1 bis 3 aus 1501 und somit die im Schottenstift vorhandenen Teile umfasste, wurden vor Kurzem die beiden Bücher der Nationalbibliothek gemeinsam mit dem fraglichen Buch des Schottenstifts nebeneinander im Original begutachtet. Dabei konnten folgende Erkenntnisse gewonnen werden:

  • Bei den beiden Exemplaren der Österreichischen Nationalbibliothek (Ink 14.A.8 und 79.Dd.33) handelt es sich um Teile der gleichen Ausgabe. Die Inkunabel-Teile 1 und 2 sind dort also doppelt vorhanden – die ÖNB somit um eine Inkunabel reicher!
  • Das aus zwei Bänden bestehende Exemplar 79.Dd.33 umfasst nicht nur, wie ursprünglich von der ÖNB katalogisiert, die Teile 1 bis 3 des Speculum iudiciale, sondern alle vier Teile und das dazugehörige Inventarium, ist also vollständig.
  • Somit wird die im ISTC geäußerte Vermutung bestätigt, dass es sich bei GW 9162 und die 1501 gedruckten Teile 3, 4 und Inventarium um eine Einheit handelt.
  • Beim Exemplar des Schottenstifts mit der ehemaligen Signatur 31.a.7, welches nun zur Unterscheidung von der ungleichen anderen Ausgabe die Signatur Ink. 282a erhalten hat, handelt es sich ebenfalls um Teile der gleichen Manifestation; beim ersten enthaltenen Teil 2 also um Teil 2 von GW 9162.

Inzwischen sind diese Erkenntnisse bereits in der Verbunddatenbank des Österreichischen Bibliothekenverbundes umgesetzt (https://permalink.obvsg.at/AC10848741 mit hierarchischer Beschreibung). Dank gilt Katharina Kaska, der Direktorin der Sammlung von Handschriften und alten Drucken der ÖNB, sowie Mira Krall, der für den Inkunabelbestand der ÖNB zuständigen Mitarbeiterin, für die unkomplizierte Ermöglichung des Originalvergleichs und die Anpassung und Erweiterung der Katalogisate. Mit Veröffentlichung dieses Beitrags wurden auch die Redaktionen des Gesamtkatalogs der Wiegendrucke und des Incunabula Short Title Catalogue über die Identifizierung in Kenntnis gesetzt.

  1. Albert Hübl, Die Inkunabeln der Bibliothek des Stiftes Schotten in Wien (Wien–Leipzig 1904), 89–91 Nr. 176. [↩]
  2. Ebd., 91 Nr. 177. [↩]
  3. Der Gesamtumfang des Drucks GW 9161 ohne Inventarium beträgt 528 Bl. (inklusive leerer Blätter): Teil 1 Bl. 1–134, Teil 2 Bl. 135–340, Teil 3 Bl. 342–360, Teil 4 Bl. 361–527. [↩]

500 Jahre Schülertheater bei den Schotten und der Humanist Benedictus Chelidonius

Dieser Tage finden gerade wieder die jährlichen Aufführungen der Bühnenspiele am Schottengymnasium statt, gegeben wird „Der Bürger als Edelmann“ von Molière. Die Tradition dieses Schülertheaters bei den Schotten ist aber älter als die meisten vermuten würden – sogar älter als Molière! – und dieses Jahr könnte man diesbezüglich gut und gerne ein Jubiläum feiern: Die erste nachweisbare Theaterproduktion von Schottenschülern fand vor genau 500 Jahren im Jahr 1515 statt!

In Wien waren gerade die Vorbereitungen für den Wiener Fürstentag im Gange, zu dem im Juli 1515 die Jagiellonen-Brüder König Wladislaw II. von Böhmen und Ungarn und König Sigismund I. von Polen-Litauen mit Kaiser Maximilian I. zusammentreffen sollten und dessen direktes Ergebnis die Zweite habsburgische Doppelhochzeit zwischen Maximilians Enkelkindern Maria und Ferdinand auf der einen und Wladislaws Kindern Ludwig und Anna auf der anderen Seite sein sollte. Zu Ehren der zehnjährigen Erzherzogin Maria, die bereits länger in Wien weilte, und in Anwesenheit des Kardinals Matthäus Lang, der in diplomatischen Diensten Maximilians stand, führten Ende Februar 1515 die adeligen Schüler des Schottenstiftes unter der Leitung ihres Lehrers Johannes Chilimarus in einem Saal der Wiener Hofburg das burlesk-pädagogische Huldigungsspiel „Voluptatis cum virtute disceptatio“ des Benedictus Chelidonius auf.1

Das dreiaktige Fest- und Huldigungsspiel in lateinischer Sprache stellte eine Kombination der antiken Mythen von Herakles am Scheideweg und des Urteils des Paris dar und thematisierte allegorisch den Streit zwischen Tugend und Laster. Die Aufgabe des Schiedsrichters übertragen die Göttinnen Venus und Pallas darin dem jungen Herzog Karl von Burgund, dem späteren Kaiser Karl V., dem das Stück auch gewidmet war und der sich, wäre er zu diesem Zeitpunkt in Wien gewesen, vermutlich selbst hätte spielen sollen. Dargestellt wurde Karl in dieser Aufführung stattdessen vom Schottenschüler Niklas Graf zu Salm dem Jüngeren (dem Sohn des Verteidigers Wiens bei der Ersten Türkenbelagerung). Die szenische Gestaltung des Stücks hatte ihre Wurzeln in den Nürnberger Fastnachtspielen und wies durchaus auch derb-komische Elemente wie eine Prügelszene auf, was nicht verwundert, da der Autor Chelidonius aus Nürnberg stammte. Zugleich ist „Voluptatis cum virtute disceptatio“ aber auch ein Prototyp des Schulspiels, das bald einen ersten Aufschwung erleben sollte.     500 Jahre Schülertheater bei den Schotten und der Humanist Benedictus Chelidonius weiterlesen →

  1. Zu diesem Huldigungsspiel und seiner Inszenierung: Markus Reiterer, Die Herkulesentscheidung von Prodikos und ihre frühhumanistische Rezeption in der „Voluptatis cum Virtute disceptatio“ des Benedictus Chelidonius (ungedr. phil. Diss., Wien 1955); Margret Dietrich, Chelidonius’ Spiel: „Voluptatis cum virtute disceptatio“, Wien 1515. Versuch einer Rekonstruktion der Inszenierung, in: Maske und Kothurn 5 (1959) 44–59; Gábor Kiss Farkas, Dramen am Wiener und Ofener Hof. Benedictus Chelidonius und Bartholomeus Frankfordinus Pannonius (1515–1519), in: Maria von Ungarn (1505–1558). Eine Renaissancefürstin, hg. von Martina Fuchs und Orsolya Réthelyi (Geschichte in der Epoche Karls V. 8, Münster 2007) 293–312. — In der gedruckten Ausgabe des Schauspiels ist als Aufführungsdatum der 20. Februar 1515, der Faschingsdienstag dieses Jahres, angegeben; Reiterer vermutet jedoch schlüssig, dass die Aufführung zwischen dem 23. und 25. Februar 1515 stattgefunden haben muss (a.a.O. 42). Stephan Füssel geht von einer Aufführung am 25. Februar, dem ersten Fastensonntag, und einer absichtlichen Rückdatierung in die Faschingszeit aus (Stephan Füssel, Riccardus Bartholinus Perusinus. Humanistische Panegyrik am Hofe Kaiser Maximilians I. (Saecula spiritalia 16, Baden-Baden 1987) 120f.). [↩]