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1418: Als aus Schotten »Schotten« wurden

Aus Anlass des 600. Jahrestages des Abzugs der irischen Mönche aus dem Wiener Schottenkloster im August 1418 widmet sich derzeit eine kleine Themenschau im Museum im Schottenstift den Ereignissen dieses Jahres und ihren Folgen. Die dort gezeigten Objekte seien auch an dieser Stelle kurz vorgestellt.

Sprach man im Mittelalter von Scotia, dann meinte man zunächst nicht das heutige Schottland, sondern die Insel Irland. Als Schotten (scoti) wurden daher vorrangig die Bewohner Irlands bezeichnet. Ausgehend vom Mutterkloster St. Jakob in Regensburg entstand im Laufe des 12. Jahrhunderts vor allem im süddeutschen Raum ein Verband irischer Benediktinerkonvente, die Schottenklöster genannt wurden. Durch Rekrutierungs- und Ausbildungsstationen in der irischen Heimat gelang es diesen über Jahrhunderte hinweg, ihre ethnische Geschlossenheit zu bewahren. Solche irischen Mönche meinte auch Herzog Heinrich II. Jasomirgott, als er in seiner Stiftungsurkunde für das 1155 von ihm in Wien gegründete Kloster festhielt, dass er allein Schotten auserwählt habe (solos elegimus Scottos), hier zu leben.

Urk 1161-04-21.1. Herzog Heinrich II.: Stiftungsurkunde des Schottenklosters (erste Fassung, Ausschnitt).
Urk 1161-04-21.1
Herzog Heinrich II.: Stiftungsurkunde des Schottenklosters (erste Fassung, Ausschnitt).

Im August 1418, 263 Jahre nach der Klostergründung, endet die Ära der irischen Mönche im Wiener Schottenkloster. Die Voraussetzungen dafür werden am Konzil von Konstanz und am Petershausener Provinzialkapitel geschaffen. Angesichts des nicht mehr funktionierenden Nachzugs aus Irland gestattet Papst Martin V. am 17. Jänner 1418 auf Bitten des österreichischen Herzogs Albrecht V. (später König Albrecht II.), dass auch andere als Iren (de Scotie et Ybernie) in das Wiener Schottenkloster aufgenommen werden dürfen. Er setzt damit die Exklusivitätsklausel der Stiftungsurkunde aus dem Jahr 1161 außer Kraft.

Urk 1418-01-17.2. Papst Martin V.: Erlaubnis zur Aufnahme nicht-irischer Mönche (Ausschnitt).
Urk 1418-01-17.2
Papst Martin V.: Erlaubnis zur Aufnahme nicht-irischer Mönche (Ausschnitt).

Im Zuge der beginnenden Melker Klosterreform kommt es im Sommer 1418 zur Visitation des Schottenklosters, die zunächst von 1. bis 7. August 1418 dauert und deren Ablauf in der Visitationsurkunde der päpstlichen Bevollmächtigten Abt Angelus von Rein und Prior Leonhard von Gaming beschrieben wird. Die eigentlichen Anliegen der Reform stellen für die irischen Mönche keine Schwierigkeit dar – sehr wohl aber die speziell auf die Ethnizität im Kloster bezogene Klausel. Vor die Wahl gestellt, auch Einheimische in ihre Reihen aufzunehmen oder auf das Kloster zu verzichten, entscheiden sie sich für eine Rückkehr in ihre Mutterabtei nach Regensburg. In der Visitationsurkunde findet sich die Auswanderungserklärung der letzten Iren; neben Abt Thomas genannt werden der Prior Laurentius und die Mönche Patricius, Donatus, Karolus, Mauritius und Finianus.

Urk 1418-08-07. Visitationsurkunde Abt Angelus’ von Rein und Prior Leonhards von Gaming für das Schottenkloster.
Urk 1418-08-07
Visitationsurkunde Abt Angelus’ von Rein und Prior Leonhards von Gaming.

Die förmliche Resignation des letzten irischen Abtes Thomas nehmen die päpstlichen Visitatoren am 9. August 1418 entgegen.

Urk 1418-08-09. Resignation Abt Thomas’ (Ausschnitt).
Urk 1418-08-09
Resignation Abt Thomas’ (Ausschnitt).

Umgehend wird nun das Kloster in Wien mit einheimischen Benediktinern aus Melk neu besiedelt. Zum neuen Abt ernennen die Visitatoren den Reformer Nikolaus von Respitz. Der Name „Schottenkloster“ bleibt jedoch erhalten.  1418: Als aus Schotten »Schotten« wurden weiterlesen

Johannes Hus in der Bibliothek des Schottenstifts

Vor genau 600 Jahren, am 6. Juli 1415, wurde der böhmische Reformator Johannes (Jan) Hus am Scheiterhaufen verbrannt. Unter der Zusicherung von freiem Geleit war er zum Konzil von Konstanz (1414–1418) gekommen, um dieser höchsten kirchlichen Versammlung seine Ansichten darzulegen, die jedoch im Widerspruch zur damaligen amtskirchlichen Lehre standen. Da Hus nicht bereit war, sie zu widerrufen, wurde er vom Konzil als Häretiker verurteilt und von der weltlichen Macht hingerichtet. In Böhmen entstand in der Folge die reformatorisch-revolutionäre Bewegung der Hussiten. Von den Hussitenkriegen (1419–1434) waren auch die Besitzungen des Schottenstifts im österreichischen Weinviertel betroffen.

Die Schriften des Johannes Hus galten zwar als Irrglaube, doch hinderte dies auch die Schottenmönche nicht daran, sie zu lesen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen – was mehrere mittelalterliche Handschriften des Schottenstifts belegen. Dabei wurde die Autorenschaft Hus’ aber meist bewusst verschwiegen, wie etwa bei Cod.  45 (Hübl 44), einer Kompilation seiner Fastenpredigten, wo das Titelschild kryptisch angibt: Sermones certi quadragesimales („Predigten eines Gewissen für die Fastenzeit“).

Ähnliches geschah beispielsweise auch in Cod. 92 (Hübl 48), einer Sammelhandschrift mit theologischen Texten:

Cod. 92 (Hübl 48), fol. 145r
Cod. 92 (Hübl 48), fol. 145r
Sammelhandschrift mit theologischen Texten (15. Jh.)

Auch dieser Codex enthält mehrere Predigten des Johannes Hus, doch wurde jede Nennung seines Namens getilgt, hier etwa nach der Zwischenüberschrift Sequitur sermo synodalis („Gefolgt von einer Synodalpredigt“). Aus der Neuzeit findet sich am Rand die Ergänzung Pragensis („eines Pragers“), ein Hinweis auf die Wirkungsstätte Hus’.

Die beiden genannten Handschriften sind noch bis Ende August 2015 im Museum im Schottenstift ausgestellt.

Das Konzil von Konstanz und der Auszug der Iren

Heute vor 600 Jahren, am 5. November 1414, begann das Konzil von Konstanz, das als die größte Kirchenversammlung des Mittelalters gilt und an dem auch der Abt des Wiener Schottenstifts teilnahm. Doch das Konzil hatte darüber hinaus auch ganz konkrete Auswirkungen auf den Wiener Konvent.

Von 28. Februar bis 19. März 1417 tagte in der Reichsabtei Petershausen bei Konstanz das Provinzialkapitel für die Benediktinerklöster der Provinz Mainz-Bamberg, das sich mit verschiedenen Fragen der Ordensreform beschäftigte. Obwohl dies eigentlich den Provinzstrukturen widersprach, hatten hier alle in Konstanz weilenden deutschen Benediktiner ein aktives Stimmrecht. Die Statuten dieses Petershausener Kapitels wurden zwar nie offiziell vom Konstanzer Konzil approbiert, doch erfolgte eine indirekte Bestätigung. Die Durchsetzung aller Anliegen sollte durch Visitationen der Klöster erfolgen.     Das Konzil von Konstanz und der Auszug der Iren weiterlesen