Schlagwort-Archive: Georg Schenk von Limpurg

Strafrecht in der Frühen Neuzeit

Ab der kommenden Langen Nacht der Museen am 1. Oktober 2016 bis zum Jahresende widmet sich ein kleiner Themenschwerpunkt im Museum im Schottenstift dem Strafrecht in der Frühen Neuzeit. Das Schottenstift war bis zur Aufhebung der Grundherrschaften 1848 als Grundherr an zahlreichen Orten auch Inhaber der Niedergerichtsbarkeit, musste als solcher aber natürlich ebenso die Bestimmungen der Hochgerichtsbarkeit kennen, weshalb sich im Archiv auch landesfürstliche Gerichtsordnungen erhalten haben. Einige prominente Beispiele solcher Ordnungen des 16., 17. und 18. Jahrhunderts werden nun in vier Vitrinen im Museum ausgestellt.

Anders als heute war die Zuständigkeit für das Strafrecht im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit zweigeteilt: Die niedere Gerichtsbarkeit, die geringe Delikte des Alltags betraf (z. B. Beleidigungen, Raufereien), wurde von den einzelnen Grundherren ausgeübt. Hingegen war die Hochgerichtsbarkeit über Straftaten, die mit Verstümmelung oder dem Tod bestraft werden konnten (daher auch die Bezeichnung als Blutgerichtsbarkeit oder Hals­gerichts­barkeit), dem Landesherrn vorbehalten. Ein Verfahrenselement der Hoch­gerichts­barkeit war die sogenannte „peinliche Befragung“, der Einsatz der Folter zur Erlangung von Geständnissen (von lateinisch poena = Strafe). Strafrecht in der Frühen Neuzeit weiterlesen